Regeln / Allgemeine Geschäftsbedinungen / Vereinbarungen / Nutzungsbedingungen
Bei Nutzung von EarlyBird-Tix zum Verkauf von Tickets als Veranstalter
oder durch den Kauf von Tickets
als Käufer gelten folgenden Punkte als vereinbart.
Allgemeines
Respektiert euch, eure Mitmenschen und die Umwelt!
EarlyBird-Tix (EBTix) stellt die Abwicklung von Tickets jedem zur Verfügung. Ausgenommen sind lediglich nachfolgende Arten von Veranstaltungen:
- Veranstaltungen mit Rassismus, Fanatismus, Hass-Rede oder gewaltverherrlichend Inhalten oder Zielen
- Veranstaltungen mit dem Absicht der Diskriminierungen anderer Lebewesen
- Veranstaltungen die kriegierische Ansichten vertreten oder durch ihre Inhalte fördern
EarlyBird behält sich vor, die Abwicklung von Online-Tickets jederzeit einzustellen, wenn die Veranstaltungen zu den o.g. Punkten zugehörig ist und keine Rückmeldung vom Veranstalter zu den Inhalten erfolgt.
EarlyBird ist nicht als Finanzdienstleister tätig, da wir keine Zahlungen selbst prozessiert. Wir nehmen keine Zahlungen aus den Ticket-Verkäufen entgegen und wir zahlen entsprechend keine aus. Der Geldtransfer findet ausschliesslich zwischen Käufer von Online-Tickets und dem Veranstalter statt (z.B. durch Banküberweisung oder Online-Transaktion).
Dazu werden auschliessliche die Konto-/Zahlungsinformationen des Veranstalters verwendet. EBTix stellt in diesem Umfeld lediglich eine technische Plattform (insbesondere eCommerce Shop-Systeme) zur Abwicklung des Verkaufs und der Verwaltung von Tickets zur Verfügung.Haftungsausschluss: EarlyBird übernimmt keinerlei weitergehenden Haftungen für diese Dienstleistung.
EarlyBird behälten sich vor zu jeder Veranstaltung Freitickets der günstigsten Kategorie zur eigenen freien Verwendung (ausgeschlossen ist natürlich der eigene Verkauf und jede andere dem Veranstalter schadende Nutzung) zu generieren.
- bei bis zu 50 Tickets erzeugen wir maximal 2 Freitickets
- bei 200 Tickets erzeugen wir maximal 5 Freitickets
- bei bis zu 1000 Tickets erzeugen wir max. 8 Freitticket
- bei über 1000 Tickets erzeugen wir max. 15 Freitickts
- bei über 3000 Tickets erzeugen wir max. 20 Freitickts
Wir gehen mit dem Kontingent fair und offen um und gehen selber gerne feiern ;-).Sofern nichts anders vereinbart ist, erhält EarlyBird-Tix die Erlaubnis für das Festival in eigenen Publikationen zu werben (z.B. auf seiner Facebook, Twitter-Seite).
Sofern nichts anders vereinbart ist, erhält EarlyBird-Tix die Erlaubnis ggf. Werbeanzeigen auf den Tickets einzubinden. Es handelt sich dabei um festivalnahe Angebote oder Dienstleistung. Werbung für andere Festival wird nicht geschaltet. Es wird nicht mehr als eine Anzeige pro Ticket geschaltet. Angedacht sind z.b. Fahrdienste, lokale Stände, Vermietungen von Wohnwagen und weiteres.
Der Veranstalter wird vorher schriftlich über Inhalte informiert und kann Anzeigen ablehnen oder auch eigene Vorschläge unterbreiten.Sofern nichts anders vereinbart ist, erhält EarlyBird-Tix die Erlaubnis für die Käufer der Tickets einer Veranstaltung einen privaten Ticket-Market als technische Plattform anzubieten. Über diesen Market können Ticket der Veranstaltung als Zweitmarkt privat zwischen Verkäufern und Käufern gehandelt werden. Der Veranstalter bleibt verantwortlicher Handelspartner für die Erfüllung der Veranstaltungsdienstleistung; seine AGB bleiben unberührt gültig.
EBTix akzeptiert keine Post von Anwälten! Redet miteinander, redet mit uns um Probleme zu klären - wir sind für jedes Gespräch offen. Wir übernehmen definitiv keine Kosten/Gebühren von Anwälten, wenn nicht vorher ein ernsthafter Gesprächsversuch mit dem Ziel einer Schlichtung mit uns stattgefunden hat!
Vertragsvereinbarungen für Veranstalter
Mit dem Anlegen einer Veranstaltung entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter (Auftraggeber) und
EarlyBird-Tix
(Auftragnehmer, vertreten durch den Inhaber Martin
Alexander Walschik, ISS-Group BGB-Gesellschaft, im weiteren nur EBTix genannt). Aus diesem Vertrag entstehen
Rechten
und
Pflichten für
beide Parteien.
Leistung von EBTix
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EBTix stellt dem Veranstalter entgeltlich eine technische Plattform zur kompletten Abwicklung von Tickets zur Verfügung.
Tickets sind definiert als verkehrsfähige Inhaberpapiere, welche das Recht verbriefen die angegebene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Anders gesagt eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung. Die angegebene Dienstleistung wird ausschliesslich vom Veranstalter geleistet.
Die Plattform umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich Module zum "Anlegen von Veranstaltungen", "Anlegen von Tickets", "Verkauf von Tickets über Buchungsfenster", "Statistiken und weitere.
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EBTix übernimmt automatisiert und persönlich bei Ansprache die eMail Kommunikation mit dem Käufer der Tickets des Veranstalters. Dieses beinhaltet Zahlungs- und Ausdruck-Erinnerungen, sowie das Zusenden eines HTML-Links zum bezahlten Ticket
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EBTix erstellt nach bestätigten Zahlungseingang oder durch Freischaltung des Veranstalters die Tickets als PDF zur Verfügung und informiert den Käufer
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EBTix verarbeitet Rückmeldung von Online bzw. Echtzeitfähigen Zahlungssystemen wie z.b. PayPal, Sofortüberweisung und schaltet automatisiert bezahlte Tickets frei.
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EBTix bietet einen eMail-Support für Käufer und Veranstalter an. Die Rückmeldung erfolgt üblicherweise am nachfolgenden Werktag. Kann EBTix inhaltlich nicht weiterhelfen wird die Anfrage an den Veranstalter weitergeleitet.
Zur Verifizierung der Gültigkeit der Tickets am Einlass der Veranstaltung stellt EBTix verschiedene Möglichkeiten zur Prüfung durch den Veranstalter zur Verfügung. Diese Möglichkeiten können sich im Laufe der Zeit erweitern, derzeit verfügbar sind: "gedruckte Ticketlisten" und Smartphone-App. Für die zweite Option ist eine Internetverbindungen erforderlich.
EBTix stellt Funktionen zum Export von Käuferlisten in verschiedenen Formaten zur Verfügung.
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EBTix garantiert, die beim Anlegen der Veranstaltung angegeben Preis-Konditionen über die gesamte Laufzeit des Verkaufes dieser Veranstaltung.
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EBTix verfügt über ein automatisches Lasterkennungs- und Ressourcenverteilungssystem, dieses kann dazu führen, dass in seltenen kurzzeitigen Situationen nachrangige rechenintensive Funktion (z.b. Echtzeit-Statistiken) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. EBTix räumt Prozessen zum Ticketverkauf immer die höchste Priorität ein.
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EBTix vergibt zeitweise Rabattcodes (PromotionCodes) aus Werbungsgründen die unterschiedliche Mengen von Gebühren-Frei-Tickets beinhalten können. Für diese Tickets erhebt EBTix keine Gebühren in der Abrechnung. Diese Rabattcodes sind nur bei Neu-Veranstaltungen einsetzbar, wobei nicht mehr als ein Rabattcode pro Veranstaltung möglich ist.
Die Rabattcodes werden über verschiedene Werbungs- und Kommunikationskanäle zu unterschiedlichen Zeit verteilt. Ein Rechtsanspruch auf ein Verzeichnis oder auf eine Benachrichtigung zur Ausgabe der Codes besteht nicht.
Das Splitten von Veranstaltungen (VVK beenden und identischen Veranstaltung anlegen) um weitere Rabattcodes für immer die gleiche Veranstaltung anwenden zu können ist nicht erlaubt und kann zu einer Sperre des Veranstalters am Rabattsystem führen.
Überschüssige Gebühren-Frei-Tickets am Ende des VVK-Zeitraumes verfallen und sind weder übertragbar noch werden sie ausgezahlt.
Ein gewerblicher Handel mit Rabattcodes von EBTix ist nicht zulässig, auch dem Sammeln auf kommerziellen Plattform wird widersprochen. EBTix Rabattcodes dürfen nicht erneut von gewerblich handelnen Personen publiziert werden. Ausgenommen ist eindeutig das privaten Teilen im normalen Gebrauch wie z.b. auf Facebook oder Twitter!
Pflichten des Veranstalters
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Der Veranstalter verpflichtet sich eingehende Zahlungen von Ticketkäufen auf seinem Bankkonto in einem max. Intervall von 5 Werktagen mit den Buchungen bei EBTix abzugleichen und bezahlte Tickets freizuschalten.
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Der Veranstalter ist verpflichtet sich an alle lokalen Gesetze zum Verkauf von Tickets zu halten und die Verkäufe als Einnahme in seiner Steuererklärungen anzugeben. Sofern Mehrwertsteuer erhoben wird, ist diese als Umsatzsteuer dem Finanzamt zu melden. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
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Auf eingehende Anfragen oder Weiterleitungen von Support-eMails während eines laufenden Verkaufes sollte der Veranstalter innerhalb von 24 Stunden aber spätesten nach 3 Werktagen reagieren.
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Der Veranstalter stellt EBTix eine Mobilfunk-Telefonnummer mit einer Erreichbarkeit innerhalb von 24h für dringende Angelegenheiten zur Verfügung.
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Erforderlich werdener Geldtransfer oder Kosten bei Stornierung von Buchungen oder der Veranstaltung gehen alleinig zu Lasten des Veranstalters. Die Gebühren von EBTix fallen auch im Falle einer Absage der Veranstaltung an.
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Der Veranstalter ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Betrieb des Zahlungsablaufes zu testen. Hierbei kann er EBTix jederzeit um Unterstützung bitten.
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Erwartet der Veranstalter eine hohe Buchungslast (mehr als 1000 Buchung) auf einem engen Zeitraum (Verkaufstart, Werbeaktion) begrenzt so ist er verpflichtet dieses EBTix mitzuteilen, damit genügend Ressourcen bereitgestellt werden können. Erfolgt dieses nicht können Engpässe in der Verfügbarkeit von EBTix-Diensten entstehen (Überlast).
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Die von EBTix erhobene Gebühren werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. EBTix erstellt hierzu eine monatliche digitale Abschlussrechnung mit allen Positionen.
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Der Veranstalter ist grundsätzlich verpflichtet am SEPA-Lastschrift Verfahren zur Begleichen der von durch EBTix gestellten Rechnungen teilzunehmen, um Buchungsabläufe für EBTix und ihm selbst zu vereinfachen. Nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache sind andere Zahlungen möglich.
Die in Rechnungen gestellten Ticket-Gebühren von EBTix werden üblicherweise automatisch per SEPA-Lastschrift 3 Tage nach Stellung der Rechnung eingezogen. Bei anderen vorher verabredeten Zahlungsmethoden ist er Veranstalter verpflichtet die Rechnung mit einer Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Die Rechnungen werden in digitaler Form gestellt. EBTix ist berechtig bei ausstehenden Rechnung nach der ersten Mahnung den Zugang zu seiner Plattform einzuschränken. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschliesslich die Module zur Ticket-Verifizierung und des Verkaufes.
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Der Veranstalter ist verpflichtet alle Angaben zu seiner Person und Firma bzw. Rechtsform wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Da der Veranstalter Handelspartner seiner Käufer ist, werden diese Daten im Veranstalter-Impressum automatisch genannt.
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Zur Prüfung seiner Identität wird der Veranstalter aufgefordert werden eine Kopie seines amtlichen Ausweisses (Reisepass, Personalausweis), sowie eines Gewerbenachweises und ggf. weitere Nachweise einzureichen.
Beim Erreichen einer Gebührenhöhe von über 200€ im laufenden Monat ist das Anlegen einer Zahlungsmethode zur automatischen Abbuchung (z.b. SEPA-Einzugsermächtigung) absolut verpflichtend.
Beim Verwenden einer HardCover-Option für Tickets ist aufgrund hoher Portokosten eine Zahlungsmethode zur automatischen Abbuchung vorraussetzung um mit dem Verkauf starten zu können.
EBTix ist nur auskunftspflichtig gegenüber dem eingetragenen Veranstalter. Weitere handlungsbefugte Personen müssen EBTix vom Veranstalter schriftlich (eMail) benannt werden.
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Der Veranstalter verpflichtet sich beim Export von Buchungsdaten, insbesonderen bei personenbezogenen Daten mindestens einen gleich hohen Standard der Datenschutzerkärung wie EBTix zu definieren und einzuhalten.
Die weitere Verarbeitung dieser Daten müssen rechtskonform mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Eine Weitergabe oder Handel (gewerblich/ungewerblich) von personenbezogenen Daten zur Nutzung durch dritten Parteien die in keiner Vertragbeziehung mit EBTix stehen ist ausdrücklich untersagt!
Vertragslaufzeit
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Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Anlegen einer Veranstaltung und endet nach Begleichung aller offene Rechnungspositionen zu dieser Veranstaltung.
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Ist keine Veranstaltung des Veranstaltungs im aktiven Verkauf besteht kein weitergehende Vertragbeziehung - eine seperate Kündigung ist entsprechend nicht erforderlich.
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Ruht der Verstanstalter-Account zur EBTix-Plattform länger als 1 Jahr kann dieser aus Sicherheitsgründen deaktiviert werden. Eine Reaktivierung ist jederzeit möglich.
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EBTix ist berechtigt beim Verstoss gegen die AGB nach elektronischer Ankündigung (eMail) mit Fristsetzung den Vertrag zu pausieren und den weiteren Verkauf von Tickets temporär oder vollständig auszusetzen bis der Verstoss behoben ist.
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Innerhalb der Vertragslaufzeit für eine Veranstaltung darf der grundlegende verpflichtende Inhalt oder die Natur der Veranstaltung nicht verändert werden (z.b. Techno-Festival wird zum HeavyMetal-Festival).
Eine Veranstaltung darf nicht über den Veranstaltungszeitpunkt hinaus Tickets verkaufen.
Gebühren und weitere Vertragskonditionen
EBTix erhebt für seine Dienstleistung ein Entgelt (Gebühren), die aktuelle Höhe wird beim Anlegen der Veranstaltung, sowie in den Grunddaten der Veranstaltung als Konditionen angezeigt. Auf der Startseite können die Standard-Gebühren unter dem Menüpunkt "Preise" eingesehen werden. Die Gebühren gelten - sofern nicht anders schriftlich verreinbart - über die gesamte Verkaufsdauer der Veranstaltung.
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Die Gebühren werden dem Veranstalter monatlich rückwirkend mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.
Die Rechnung sind per Banküberweisung oder SEPA Einzugsermächtigung zahlbar. Bei bestehen einer SEPA Einzugesermächtigung wird der Rechnungsbetrag automatisch eingezogen.
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Die Konditionen sind verhandelbar, sofern eine der nachfolgenden Bedingungen gegeben ist:
a) bei garantierten Buchungsmengen über 10.000 Tickets in einer Veranstaltung
b) der max. Ticketpreis ist unter 10€
Die Verhandlungen müssen abgeschlossen sein, bevor der Verkauf beginnt. Vereinbarungen sind nicht rückwirkend möglich! -
In Abhängigkeit der Gebührenhöhe kann es vorkommen, dass EBTix automatisiert, auch mehrmals im Monat, die schon entstandenen Gebühren vom Konto des Veranstalters einzieht. Der Veranstalter enthält über den Einzug eine eMail-Benachrichtigung. Diese Buchungen werden auf der Monatsrechnung als bereits geleistete Abschlagszahlungen gegengerechnet oder als Zwischenrechnung gestellt. Sollte es dabei im ungünstigen Ausnahmefall zu einer geringen Gutschrift kommen, wird diese mit der nächsten Rechnung verrechnet. Wird keine nachfolgende Rechnung gestellt wird die Gutschrift dem Veranstalter per Banküberweisung übertragen.
EBTix bietet auf Nachfrage und Verfügbarkeit einen Support-vor-Ort Service auf der bei EBTix angelegten Veranstaltung an. Dieser Service ist eine zusätzliche Leistung und wird mit einer Tagespauschale von 255,00€ oder anderen schriftlich getroffenen Vereinbarungen mit dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Die Tagespauschale fällt für alle vereinbarten Tage (nach Aufwand), normalerweise aber nur für die Betriebstage (Einlass-System vor Ort in Betrieb) an.
Der Support umfasst neben Installation und Betrieb der erforderlichen technischen Komponenten (Scanner, Wlan, Server, Internet, ...), Schulung des Kassenpersonals, Unterstützung bei Engpässen, 24h Verfügbarkeit auch eine vorherige Beratung bzw. Planung des Einlassbereiches für eine schnelle Abwicklung. Die für diesen Betrieb erforderliche Hardware bzw. Material, sowie Kosten für Datentransfers ist ohne Aufpreis bereits mit der Pauschale verrechnet.Mündliche Absprachen seitens EBTix bedürfen der unterzeichneten Schriftform um rechtlich bindend zu werden. Diese Absprachen müssen entweder zeitlich durch ein Datum beschränkt oder an eine bei EBTix angelegte Veranstaltung gebunden seind.
Vereinbarungen für Ticketkäufer
EarlyBird-Tix (EBTix) ist eine technische Plattform zur Abwicklung von Tickets für Veranstaltungen. EBTix vertreibt zwei Arten von Tickets, das digitale eTickets welches über eMail-Benachrichtigung als PDF zur Verfügung gestellt wird und ein Hardcover-Ticket (hTicket) welches per Post zugestellt wird. Die Entscheidung über die Ticket-Art trifft der Veranstalter.Für den Kauf von Tickets gelten die AGB des jeweiligen Veranstalter die auf dem Kauffenster und auf den Tickets ausgewiesen sind und der hier aufgeführte AGB-Abschnitt. Sind keine AGB definiert gelten die Inhalte des Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Kaufvertrag für die Tickets werden zwischen Käufer und Veranstalter geschlossen, EarlyBird-Tix fungiert nur als technische Plattform, jedoch nicht als Handelspartner/-partei gegenüber dem Käufer.
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Sofern der Veranstalter über seine AGB nicht ausdrücklich ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht einräumt besteht bei dem Kauf von OnlinTickets kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz! Da es sich um beim Kauf von OnlinTickets um eine Dienstleistung zur Freizeitgestaltung handelt, welche zu einem bestimmten Zeitraum stattfindet (s. § 312 g Abs. 2 Nr. 9, Stand: 2013).
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Für Probleme bzgl. Zahlungen und Fragen zu Inhalten der jeweiligen Veranstaltung wendet euch bitte an der Veranstalter. EarlyBird-Tix ist nur für die technische Abwicklung zuständig.
Es ist nur erlaubt Tickets zum eigenen Gebrauch (auch für Freunde) zu erwerben. Der Kauf von Tickets mit dem Ziel des Weiterverkauf gewerblich oder privat ist ausdrücklich NICHT erlaubt.
Gewerbsmäßiger Ein- und Weiterverkauf von Tickets ist generell untersagt!
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Alle Tickets sind urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Käufer weder kopiert noch veröffentlicht (FB, Twitter, Webseite, Printmedien, u.a.) werden. Zuwiederhandlungen können mit Abmahnungen gehandet werden.
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Der Ticket-Käufer ist selbst dafür verantwortlich sein Ticket vor dem Zugriff fremder Personen zu schützen und bis zur Veranstaltung sicher in Digitaler- oder Papierform aufzubewahren.
Verlorene eTickets können vor dem Veranstaltungsstart durch den Ticket-Käufer mit den Ticket-Lost-Service erneut zugeschickt werden. Diese Service darf nur vom rechtmäßigen Besitzer der Tickets genutzt werden und ausschliesslich nur zu diesem Zweck.
Bei Problemen mit nicht zugestellten oder verloren eTickets die nicht über den Ticket-Lost-Service wieder erlangt werden können, steht der eMail-Support dem Ticket-Käufer zur Verfügung.
Bezahlte Tickets können vom Käufer entgeltlich auf andere Personen und eMail-Accounts mit dem Ticket-Transfer überschrieben werden. Die Kosten dafür entsprechend einem Serviceaufwand.
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Der Ticket-Besitzer hat die Erlaubnis und Zustimmung des Ticket-Empfängers vor dem Transfer einzuholen.
Es ist nicht erlaubt, den Ticket-Transfer für andere Zwecke als den Transfer eigener bezahlter Tickets zu verwenden. Zuwiderhandlungen werden aufgezeichnet und als beabsichtigte Störung des Dienstes angesehen. Es können Maßnahmen eingeleitet werden, die die entsprechende Person von der Nutzung von EarlyBird-Tix als Käufer ausschliesst, bereits bezahlte Tickets verfallen in diesem Fall. Weitere Rechtsmaßnahmen sind vorbehaltlich.
Bei Verdacht auf Handlungen mit betrügerischer Absicht oder gewerbsmäßigen Weiterverkauf ist der Veranstalter oder EarlyBird-Tix berechtigt das Ticket zu stornieren. Der ursprünglich Käufer hat, sofern er nicht Teil der betrügerischen Handlung war ggf. Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Ticketpreises.
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Für die Korrrektheit der Angaben beim Ticketkauf ist der/die Käufer/in verantwortlich. Bei falschen Angaben insbesondere bei der Altersangabe kann das Ticket ungültig werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei falschen Angaben besteht nicht.
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Der Weiterverkauf von Tickets auf anderen kommerziellen Händlerportalen (eBay, seatwave, TicketSwap, u.a.) ist nicht gestattet, da diese Portale den sicheren Transfer der Tickets nicht gewährleisten können und damit zu einem erhöhten Supportaufwand führen.
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Das Hardcover-Ticket wird dem Ticket-Käufer zu angegezeigtem Versandtermin (üblicherweise 3-4 im Monat), aber immer rechtzeitig vor Veranstaltungsstart per Brief zugestellt. Dazu muss der Ticket-Käufer die Versandadresse bei der Bestellung angeben.
EBTix prüft die Adressangaben automatisiert über einen entsprechenden Service-Dienst um Fehler zu entdecken. Diese Prüfung entlastet den Ticket-Käufer aber nicht sich von der Korrektheit der Adressdaten selbst zu überzeugen und diese zu bestätigen.
Kommt es zu einem Zustellungsproblem aufgrund falscher Adressdaten durch den Ticket-Käufer ist EBTix berechtigt die Versandgebühren erneut zu verlangen. Dieses stellt keine Zurückhaltung fremden Eigentums (Ticket) dar, sondern ist den verursachten Kosten geschuldet. Nach Zahlung der Versandgebühren wird das Ticket sofort erneut rausgeschickt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.